Seien Siewirksam.

Die IHK-Vollversammlung

Kandidieren und entscheiden Sie mit!

Die IHK ist die Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft. Sie steht für das „Wir“ in Wirtschaft.

Das bedeutet weniger Staat und mehr Freiheit, die Angelegenheiten der Wirtschaft selbst zu regeln. Die Wirtschaft entscheidet selbst, macht es selbst und bezahlt es selbst – viele zentrale Aufgaben von der Ausbildung über die Interessenvertretung bis hin zu Zolldokumenten.

Das zentrale Organ ist die Vollversammlung. In ihr bestimmen die gewählten Unternehmerinnen und Unternehmer, für welche Interessen und Ziele wir alle als IHK eintreten. Sie haben jetzt die Chance, sich zur Wahl zu stellen und in den kommenden fünf Jahren als Teil der Vollversammlung für die Interessen der regionalen Wirtschaft einzutreten!

Sie möchten die Rahmenbedingungen für Ihre Branche verbessern und Einfluss auf wirtschaftspolitische Entscheidungen nehmen? Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Sie als Teil der Vollversammlung haben – Ihr Engagement wird nicht nur Ihnen, sondern auch vielen anderen zugutekommen.

Zudem treffen Sie in der Vollversammlung auf viele spannende Unternehmerpersönlichkeiten aus unserer Region, die alle Expertinnen und Experten ihrer Branchen sind. So können Sie neue Kontakte und Netzwerke knüpfen.

Als Bewerberin oder Bewerber um einen Platz in der IHK-Vollversammlung müssen Sie eine maßgebliche Führungsfunktion in einem Unternehmen im Bezirk der IHK Koblenz erfüllen. Sie müssen etwa Inhaber, Inhaberin, Geschäftsführer, Geschäftsführerin oder Vorstandsvorsitzende bzw. Vorstandsvorsitzender eines Unternehmens sein. Auch als Prokurist, Prokuristin oder – in Ausnahmefällen – Mitarbeitende bzw. Mitarbeitender mit besonderer Führungsverantwortung im Unternehmen können Sie kandidieren. In welcher Wahlgruppe eine Person antreten kann, entscheidet sich danach, zu welcher Branche das Unternehmen gehört und in welchem Wahlbezirk es seinen Sitz hat.

Übrigens: Falls Sie Inhaber, Inhaberin bzw. in der Geschäftsführung mehrerer Unternehmen sind, können Sie nur einmal kandidieren. Sie müssen sich also entscheiden, für welches Unternehmen Sie antreten möchten.

Damit Sie wählbar sind, müssen Sie entweder von einer wahlberechtigten Person zur Wahl vorgeschlagen werden, oder Sie stellen sich selbst zur Wahl. Der IHK-Wahlausschuss prüft die Gültigkeit des Wahlvorschlages und die Voraussetzungen der Wählbarkeit. Wichtig ist, dass der Wahlvorschlag gültig und fristgerecht beim IHK-Wahlausschuss eingeht.

Grundsätzlich kann der Wahlvorschlag bzw. die Kandidatur formlos beim IHK-Wahlausschuss eingereicht werden. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Kandidatur zu ermöglichen, stehen auf dieser Webseite weiter unten ein Musterformular für die Kandidatur sowie Formulare für die notwendigen Einverständniserklärungen zur Verfügung. Die Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 23. Juni 2026 beim IHK-Wahlausschuss eingegangen sein.

Alle fristgerechten und gültigen Kandidaturen werden in Kandidatenliste für jede Wahlgruppe und jeden Wahlbezirk zusammengefasst. Insgesamt sind für jede Kandidatenliste pro Wahlgruppe und -bezirk mindestens eine Bewerbung mehr erforderlich, als Sitze für die Vollversammlung zu vergeben sind. Dadurch wird eine streitige Wahl sichergestellt.

Grundsätzlich ist nur zur Kandidatur berechtigt, wer die entsprechende Führungsposition des Unternehmens im Bezirk der IHK Koblenz innehat. In Ausnahmefällen ist eine Bevollmächtigung von Mitarbeitenden in Führungsposition möglich.

Rufen Sie bei Fragen hierzu gerne an oder schreiben Sie uns!

Ihr Slogan sollte kurz und bündig sein, so wird er am besten wahrgenommen. Bleiben Sie trotzdem sachlich und legen Sie den Fokus auf die für Ihr Unternehmen wirtschaftlich wichtigen Aspekte. Warum wollen Sie in die Vollversammlung? Die Antwort auf diese Frage sollte aus Ihrem kurzen Text hervorgehen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Textvorschläge dem Zweck der IHK entsprechen müssen. Zu Ihrer Unterstützung prüfen wir, in Rücksprache mit Ihnen, alle Texte vor der Veröffentlichung.

Für den Zeitraum der Wahlkampagne wird ein Foto von Ihnen benötigt. Zur Aufnahme der Bilder werden wir in unseren IHK-Regionalgeschäftsstellen Fototermine anbieten. Sollten Sie uns ein bereits vorhandenes Bild zur Verfügung stellen wollen, muss dieses aktuell (nicht älter als zwei Jahre) und eine Portraitaufnahme sein. Ungeeignet sind Fotos aus dem Urlaub oder Schnappschüsse aus der Freizeit. Die Auflösung sollte 300 dpi betragen, damit eine gute Darstellung möglich ist. Zudem benötigen wir die An- und Freigabe der Nutzungsrechte durch den Fotografen.

Nein. Die Mitglieder der Vollversammlung der IHK Koblenz nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Alle Vollversammlungsmitglieder bringen ihre Arbeitskraft, ihren Sachverstand und ihre Zeit unentgeltlich und ohne Aufwandsentschädigung ein. Sie profitieren im Gegenzug von Netzwerkbildung, aktuellen Informationen und der Möglichkeit zum unmittelbaren Meinungsaustausch mit politischen Entscheidungsträgern.