Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir, die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz, sind bemüht, unseren Internetauftritt und die mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften, insbesondere mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) vom 16. Dezember 2020 in der jeweils geltenden Fassung, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites www.ihk-koblenz-wahl.de und deren mobiler Anwendung.
Barrierefreiheit der Inhalte
Unser Webauftritt ist überwiegend barrierefrei. Geprüft wurde die hier angezeigten Internetseiten nach den Kriterien zur Erfüllung der Konformitätsstufen A und AA des WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines).
Weiterentwicklung der Webseiteninhalte
Die Webseite "www.ihk-koblenz-wahl.de" dient der Durchführung der Vollversammlungswahl 2026 der IHK Koblenz. Da das Ereignis zeitlich beschränkt ist, wird der Inhalt dieses Internetauftritts nach der Durchführung der IHK-Wahl wieder vom Netz genommen. Eine umfassende Weiterentwicklung der Inhalte in Sachen Barrierefreiheit ist damit unverhältnismäßig.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im Februar 2026 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Dabei kamen automatisierte Prüfungen sowie ergänzende manuelle Stichproben zum Einsatz.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben die Möglichkeit, der IHK Koblenz etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei zugänglich sind, anfordern.
Nutzen Sie hierzu unser Feedbackformular.
Außerdem können Sie über folgenden Kontakt der IHK Koblenz etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Ulrike Köppen
Telefon: 0261 106-138
E-Mail: koeppen@koblenz.ihk.de
Durchsetzungsverfahren
Beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen der rheinland-pfälzischen Landesregierung sind seit dem Jahr 2019 die Aufgaben der Durchsetzungsstelle nach Artikels 9 der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen angesiedelt. Grundlage dafür ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP).
Die Durchsetzungsstelle hat im Einzelfall die Einhaltung der Regelungen zu prüfen, die aufgrund Artikel 4 (Anforderungen an den barrierefreien Zugang von Websites und mobilen Anwendungen), Artikel 5 (Bewertung von unverhältnismäßiger Belastung) und Artikel 7 Absatz 1 (Zusätzliche Maßnahmen – Erklärung zur Barrierefreiheit) der Richtlinie (EU) 2016/2102 erlassen worden sind. Dabei geht es um die Barrierefreiheit von Internetseiten der öffentlichen Stellen von Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz. Mehr Informationen gibt es auf der Webseite des Landes Rheinland-Pfalz zur „Informationstechnik“. Die regelmäßige Prüfung für die Einhaltung der Vorschriften der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) und der EU-Richtlinie 2016/2102 ist beim Landesamt für Steuern - Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung (ZDFin) angesiedelt. Diese prüft von Amts wegen als Überwachungsstelle nach Artikel 8 der EU-Richtlinie 2016/2102. Die Durchsetzungsstelle prüft die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit im Sinne der obigen Vorschriften auf Antrag oder auf Grund einer entsprechenden Mitteilung. Werden Mängel bei dem Auftritt festgestellt, fordert die Durchsetzungsstelle die öffentliche Stelle auf, diese Mängel zu beseitigen. Kommt die öffentliche Stelle dieser Aufforderung nicht nach, besteht die Möglichkeit einer Verbandsklage durch die anerkannten Verbände im Sinne des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (§ 10 LGGBehM).
Kontakt zur Durchsetzungsstelle
Wenn Sie innerhalb eines Monats aus den oben genannten Kontaktmöglichkeiten keine zufriedenstellende Antwort bekommen, können Sie sich an den Landesbeauftragten wenden. Er prüft dann, ob die Vorschriften eingehalten sind.
Kontakt Landesbeauftragter:
Telefon: 06131 16 5342
E-Mail: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
Weitere Informationen